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   LAG Berlin, 18.07.1995 - 12 TaBV 1/95   

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https://dejure.org/1995,3273
LAG Berlin, 18.07.1995 - 12 TaBV 1/95 (https://dejure.org/1995,3273)
LAG Berlin, Entscheidung vom 18.07.1995 - 12 TaBV 1/95 (https://dejure.org/1995,3273)
LAG Berlin, Entscheidung vom 18. Juli 1995 - 12 TaBV 1/95 (https://dejure.org/1995,3273)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung; Arbeitsvertrag; Arbeitsverhältnis; Auszubildende; Ausbildungsvertrag; Ausbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 78a Abs. 4
    Jugend- und Auszubildendenvertretung: Anspruch auf Weiterbeschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1996, 113
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LAG Nürnberg, 08.02.2006 - 9 TaBV 35/04

    Auszubildendenvertreter - Übernahmepflicht - Aufklärung nach § 78a BetrVG -

    Der besondere Schutz des Amtes eines Jugend- und Auszubildendenvertreters gebietet die vorrangige Berücksichtigung des Amtsinhabers und damit auch dessen Privilegierung bei der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis (vgl. BAG v. 16.01.1979 - 6 AZR 153/77 - AP Nr. 5 zu § 78 a BetrVG 1972, v. 13.11.1987 - 7 AZR 246/87 - AP Nr. 18 zu § 78 a BetrVG 1972, LAG Nürnberg vom 25.11.2004 - 8 Sa 14/04 - n.v.; LAG Berlin vom 18.07.1995 -12 TaBV 1/95 - LAGE Nr. 8 zu § 78 a BetrVG 1972; LAG Niedersachsen vom 26.04.1996 - 16 TaBV 107/95 - LAGE Nr. 9 zu § 78 a BetrVG 1972; Richardi-Thüsing, a.a.O., Rz. 41; jeweils m.w.N.).
  • LAG Sachsen, 24.07.1996 - 10 TaBV 4/96

    Anspruch auf Auflösung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Mitglied der Jugend-

    Auch die Wahrnehmung der Interessen von Jugendlichen und Auszubildenden erfordert Zeit, die der Amtsträger notgedrungen nicht für die Erweiterung seiner Kenntnisse und damit zur Verkürzung seiner Ausbildungszeit nutzen kann (LAG Berlin, Beschluß vom 18.07.1995 - 12 TaBV 1/95 -, LAGE Nr. 8 zu § 78 a BetrVG 1972).
  • LAG Thüringen, 08.05.1996 - 9 TaBV 15/95

    Übernahme eines Jugendvertreters

    Daraus ergibt sich, dass eine leistungsbezogene Auswahl bei der Übernahme von Auszubildenden hinsichtlich des Jugend- und Auszubildendenvertreters gem. § 78 a BetrVG in der Regel nicht zulässig ist (Schwedes, BArbBl 1974, 9, 11; Schäfer, AuR 1978, 202, 207; LAG Berlin Beschluss v. 18.07.1995, 12 TaBV 1/95, n. v.) Ist der Arbeitgeber überhaupt in der Lage, einen Teil von Auszubildenden zu übernehmen, so muss er die Organmitglieder nach § 78 a BetrVG ungeachtet ihrer Ausbildungsnote einbeziehen (Fitting/Kaiser/Heither/Engels, a. a. O. Rnr. 42, Däubler/Kittner/Klebe, a. a. O. Rnr. 3 - 1; Kittner/Trittin, a. a. O. Rnr. 33; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 12.06.1975, DB 1975, 1995, 1996; GK-Kreutz, a. a. O. Rnr. 70; Reinecke, a. a. O., S. 893).
  • LAG Sachsen, 30.01.1996 - 9 TaBV 19/95

    Auflösung eines nach § 78a Abs. 2 BetrVG begründeten Arbeitsverhältnisses;

    Dies ist aber die notwendige Konsequenz davon, daß Mitglieder von Betriebsverfassungsorganen im Interesse der freien Ausübung ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben eines besonderen Schutzes bedürfen (ebenso BAG vom 16. Januar 1979 aaO. zu II. 2. a der Gründe; LAG Berlin, Beschluß vom 18. Juli 1995 - 12 TaBV 1/95 -) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 10.05.1996 - 6 TaBV 16/95

    Stellung des Jugendvertreters und Auszubildendenvertreters in einem Betrieb;

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  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.01.1996 - 1 TaBV 6/95

    Rechtmäßigkeit der Verfügung einer Einstellungssperre durch Unternehmensleitung ;

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